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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  1. Allgemeines

Es gelten ausschließlich unsere Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Käufers bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung und gelten nur für den Einzelfall.

 

  1. Vertragsinhalt
  • Der sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer unterzeichnete Kaufvertrag ist für beide Vertragsparteien verbindlich.
  • Die Lieferung erfolgt entsprechend den auf dem Kaufvertrag vermerkten Waren.
  • Mündliche Nebenabreden, Ergänzungen und Abänderungen des Vertrages gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer.

 

  1. Änderungsvorbehalt
  • Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster verkauft.
  • Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsschluss eine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.
  • Handelsübliche Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen bleiben vorbehalten. Bei Arbeiten nach Holzproben sowie bei Ergänzungsstücken wird keine Gewähr für die gleiche Farbe und Holzstruktur übernommen.
  • Ebenso bleiben handelsübliche und zumutbare Abweichungen bei Textilien, Lack, Leder, Kunststoff- und Marmoroberflächen vorbehalten.

 

  1. Preise
  • Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  • Die Preise beinhalten die Lieferung und Montage frei Haus, es sei denn, es wurde ein Abholpreis vereinbart. Der Lieferumkreis für die Lieferung und Montage beträgt 180 km ab dem Standort Büllingen. Darüber hinausgehende Transportkosten gehen zulasten des Käufers.

 

  1. Lieferung
  • Der Käufer ist dafür verantwortlich, dass der Transport bis zur Anlieferstelle bzw. bis in die Wohnung – insbesondere durch Eingänge und Treppenhäuser – mit den üblichen Mitteln möglich ist.
  • Hat der Mitarbeiter des Verkäufers bei aufzuhängenden Möbeln Bedenken über die Eignung und Stabilität der Wände, so hat er dies dem Käufer unverzüglich mitzuteilen. Verlangt der Käufer dennoch die Montage, so geschieht dies ausschließlich auf Gefahr des Käufers.
  • Die Monteure sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vereinbarte Leistung hinausgehen.
  • Der Käufer hat jede Lieferung sofort nach Empfang sorgfältig und vollständig zu überprüfen. Alle Mängel oder eventuelle Beschädigungen der gelieferten Ware oder der Verpackung, die zum Zeitpunkt der Lieferung bestehen, müssen vom Kunden auf dem Lieferschein vermerkt werden. In Ermangelung eines solchen Vermerks können diese Beanstandungen nicht berücksichtigt werden.Eine Reklamation ist nur dann zulässig, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach der Lieferung schriftlich mitgeteilt wird. Erfolgt keine form- und fristgerechte Reklamation, gilt die Lieferung als genehmigt.

 

  1. Lieferfrist
  • Der Verkäufer ist um die Einhaltung vereinbarter Lieferfristen bemüht. Die Angabe eines Lieferzeitpunktes erfolgt nach bestem Ermessen und verlängert sich angemessen, wenn der Kunde seinerseits erforderliche oder vereinbarte Mitwirkungshandlungen verzögert oder unterlässt. Das Gleiche gilt bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse und andere Fälle höherer Gewalt, die außerhalb des Willens des Verkäufers liegen, z. Lieferverzögerungen eines Vorlieferanten, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Werkstoff- oder Energiemangel etc.
  • Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Verkäufer eine angemessene Nachlieferfrist – beginnend vom Tag des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Käufer – zu gewähren und kann Rechte aus diesem Vertrag erst nach Ablauf der Nachfrist geltend machen.
  • Der Käufer kann Schadenersatz wegen Verzugs nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Verkäufers geltend machen.

 

  1. Zahlung und Zahlungsverzug

Die Rechnungen sind sofort nach Erhalt zahlbar, entweder in bar oder per Überweisung, je nach Vereinbarung. Bei Nichtzahlung oder verspäteter Zahlung sind Verzugszinsen von 12 % jährlich zu zahlen. Bei Nichtbeachtung des vereinbarten Zahlungstermins, insofern ein solcher ausdrücklich vereinbart wurde, ist der Verkäufer u. a. berechtigt, die Lieferungen einzustellen und den Vertrag zu kündigen. Zusatzarbeiten und besondere über den Lieferauftrag hinausgehende Arbeiten werden zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt und sind spätestens bei Abnahme der Ware zu zahlen.

 

  1. Eigentumsvorbehalt

Die verkaufte Ware bleibt Eigentum des Verkäufers bis zum Tage der vollständigen Zahlung des Verkaufspreises, der Nebenkosten und der Steuern. In Ermangelung einer Zahlung kann der Verkäufer die Ware zurücknehmen und den Verkauf mittels einer einfachen schriftlichen Benachrichtigung auflösen, wenn die vorherige Inverzugsetzung nicht innerhalb von 8 Tagen befolgt wurde; dies unter Vorbehalt aller Schadenersatzansprüche.

 

  1. Gefahrübergang

Die Gefahr, trotz Verlust oder Beschädigung der Kaufsache, den Preis zahlen zu müssen, geht mit der Übergabe auf den Käufer über.

 

  1. Annahmeverzug
  • Verweigert der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist die Abnahme oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann der Verkäufer den Vertrag zulasten des Käufers auflösen und Schadenersatz (25 % des Bestellpreises) wegen Nichterfüllung verlangen.
  • Soweit der Annahmeverzug länger als einen Monat dauert, hat der Käufer pro Monat 2 % des Bestellpreises ohne Abzüge als Lagerkosten zu zahlen. Dem Käufer steht es offen zu beweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
  • Als Schadenersatz wegen Nichterfüllung bei Abnahmeverzug kann der Verkäufer 25% des Bestellpreises fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Im Übrigen bleibt dem Verkäufer die Geltendmachung eines höheren, nachgewiesenen Schadens vorbehalten, wie z. bei Sonderanfertigungen.

 

  1. Rücktritt/Warenrücknahme
  • Der Verkäufer ist von der Lieferpflicht befreit, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware endgültig eingestellt hat, wenn die endgültige Nichtlieferung durch den Verkäufer auf höhere Gewalt beruht und wenn der Verkäufer in den vorgenannten beiden Fällen die bestellten Waren nicht zu zumutbaren Bedingungen beschaffen kann, sofern diese Umstände erst nach Vertragsschluss eingetreten sind und der Verkäufer die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat. Über die genannten Umstände hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen.
  • Ein Rücktrittsrecht wird dem Verkäufer zugestanden, wenn der Käufer über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat oder seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wurde, es sei denn, der Käufer leistet unverzüglich Vorkasse.
  • Mit Ausnahme von Teilzahlungsgeschäften hat der Verkäufer im Falle eines Rücktritts oder der Rücknahme der gelieferten Waren für Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung nach folgender Regelung Anspruch auf:
  • Ersatz in entstandener Höhe für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen (z. Transport- und Montagekosten)
  • Für Benutzung und Wertminderung bei Rückgabe und Rücktritt nach Lieferung
  • innerhalb des ersten Jahres 25 %
  • innerhalb jedes weiteren Jahres nach Lieferung bis zum Ablauf von zwei Jahren weitere 10 % für jedes Halbjahr
  • für jedes weitere Jahr 5 % höchstens aber 100 % des Kaufpreises

 

Dem Käufer steht der Nachweis offen, dass dem Verkäufer keine oder nur wesentlich geringere Einbuße entstanden ist.

 

  1. Gewährleistung
  • Die Gewährleistungspflicht des Verkäufers erstreckt sich auf 12 Monate, beginnend mit der Übergabe des Liefergegenstandes.
  • Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse, Feuchtigkeit oder unsachgemäße Behandlung entstehen.
  • Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn der Käufer nicht unmittelbar nach deren Feststellung sichtbare Mängel spätestens eine Woche nach Lieferung unter genauer Angabe des beschädigten Teiles und einer Beschreibung des Schadens schriftlich beim Verkäufer geltend macht.
  • Als Gewährleistung kann der Käufer grundsätzlich nur Nachbesserung verlangen. Der Käufer hat dem Verkäufer die zur Durchführung der notwendigen Arbeiten erforderliche Zeit zu gewähren. Der Verkäufer kann, statt nachzubessern, eine Ersatzsache liefern.Bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Käufer Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen.

 

  1. Erfüllungsort und anwendbares Recht
  • Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen sowie für sämtliche sich zwischen den Parteien ergebende Streitigkeiten ist der Wohnsitz des Verkäufers.
  • Es gilt belgisches Recht.

 

  1. Schlussbestimmung

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein und werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen. Eine gesetzliche Regelung tritt nicht an die Stelle der unwirksamen Klausel. Existiert keine gesetzliche Regelung, werden die Parteien eine Vereinbarung treffen, die dem mit der unwirksamen Klausel beabsichtigten und wirtschaftlich verfolgten Zweck am nächsten kommt.